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Lehre von der Kirche

Christus spricht: Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. (Matthäus 18,20).
Dieser Vers steht im Zentrum einer gemeindlichen Ekklesiologie: Christus ist gegenwärtig in der kleinen Gemeinschaft,
nicht erst in großen Amtsstrukturen. Die Gemeinde konstituiert sich nicht von oben, sondern von unten her, aus der Versammlung der Glaubenden.
Die Kirchgemeinde vor Ort ist nicht bloß zu verwaltende Einheit, sondern vollgültige Kirche.
Entscheidungen und geistliches Leben erwachsen aus der unmittelbaren Gemeinschaft – vor Ort, aus dem jeweiligen Kontext heraus.
Luther hebt im Priestertum aller Gläubigen hervor: Jeder getaufte Christ ist „Priester, Bischof und Papst“ Das bedeutet: Geistliches Urteil und Mitverantwortung stehen nicht allein den Amtsträgern zu. Gemeinde ist kein passives „Volk“, sondern handelndes Subjekt des Glaubens.
Kirchliche Strukturen sind funktional, nicht höherstehend. Sie sind da, um das Evangelium zu fördern.

Umsetzung: Kirche als dienende Gemeinschaft

Die Kirchgemeinde als Mitte kirchlicher Wirklichkeit: Geistliches Leben,
Entscheidungen, Verkündigung und Diakonie
geschehen auf Ortsebene.
Die Kirchgemeinde ist Ausgangspunkt für alle weiteren kirchlichen
Ebenen – nicht Objekt, das von oben regiert wird. Kirchenleitung,
Landeskirchenamt, Synoden etc. sind dienende,
gemeinde übergreifende
und verbindende Strukturen: Sie haben koordinierende, unterstützende
und vernetzende Aufgaben, aber keine Durchgriffsrechte.
Sie hören auf die Kirchgemeinden.
Laien haben volles Rede-, Stimm- und Mitbestimmungsrecht. Synodale Prozesse beginnen an der Basis und wachsen in die Breite.
Geistliche Autorität statt institutioneller Macht:
Leitung geschieht durch Vertrauen, Theologie und Zeugnis.
Die Autorität des Amtes ergibt sich aus dem Dienst an der Gemeinde.
Alles dient der Verkündigung vor Ort. Weitere Strukturen müssen sich
genau daran messen lassen, wie sie zu diesem Dienst beitragen.
Sie haben keinen Selbstzweck, schon gar nicht sind sie gerechtfertigt, wenn sie zulasten der Verkündigung vor Ort gehen.

 Auch beim lieben Geld: von unten.

Martin Luther sagte: „Geld ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr.“ Damit die Ortsgemeinden die erforderlichen Gestaltungsspielräume zurückgewinnen, kümmern sie sich eigenverantwortlich um die erforderlichen Finanzen. Auf Basis der Kirchensteuern ihrer Mitglieder, die ihnen direkt vom Finanzamt überwiesenen werden, aus Spenden und aus einem eigenorganisierten solidarischen Finanzausgleich entscheiden sie
über ihre Personal- und Sachmittel und beteiligen sich an der Finanzierung der verbindende Strukturen. Es sind auch lokal konsensuell beschlossene variable Steuersätze auf die Einkommenssteuer (Hebesatz) denkbar. Auf diese Weise scheint es nicht mehr unmöglich, dass auch 1.000 und weniger Gemeindeglieder die von ihnen benötigten Mitarbeiter anstellen/ bezahlen können. Beamtungen werden abgeschafft, alle zahlen als Gleiche unter Gleichen in die gesetzlichen Renten- und Sozialversicherungen ein. Die Höhe der Pfarrgehälter ist zu hinterfragen.

Pomhaj bóh* – Sorbische Gemeinden

Für die sorbischen Kirchgemeinden ist eine Kirche von unten im
Besonderen von großer Bedeutung. Hier prägen Sprache, Kultur und
Tradition seit Jahrhunderten das kirchliche Leben.
Entscheidungen „von oben“ laufen jedoch Gefahr, diese gewachsene Vielfalt zu übersehen oder einheitlich zu regeln.
Nur wenn die Menschen vor Ort – in den Gemeinden selbst – aktiv mitentscheiden, kann die sorbische Sprache im Gottesdienst,
die Pflege der Traditionen und die Gestaltung eigener Gemeindestrukturen lebendig bleiben. Eine echte Basisdemokratie in der Kirche ist daher auch ein Beitrag zum Schutz und zur Förderung der sorbischen Identität innerhalb der EVLKS.
*mit Pomhaj bóh = „Gott sei gegrüßt“
begrüßen sich die evangelischen Sorben der Oberlausitz

Strukturen

Neuordnung der landeskirchlichen Strukturen

Die Aufgaben der Ephorien und landeskirchlichen Strukturen werden von Grund auf neu definiert. Ziel ist, dass sie künftig nicht mehr als 10 % der Personalstellen und Kosten beanspruchen. Dadurch stehen rund 90 % der Ressourcen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung. Zahlreiche Theologinnen und Theologen können so wieder direkt in den Gemeinden tätig sein.

Verwaltung und Entbürokratisierung

Verwaltungsaufgaben sollen durch Entbürokratisierung, kurze Wege und Digitalisierung deutlich verschlankt und vereinfacht werden. Dadurch sinkt der Personalbedarf. Aufgaben können unter Umständen ehrenamtlich, flexibel und kostengünstig fremdvergeben oder in regionalen, freiwillig gebildeten Zweckverbünden erledigt werden. Über diese Formen entscheiden die Ortsgemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts selbst.

Synoden und Leitungsämter

Die Synoden sollen künftig als Wanderparlamente an wechselnden Orten tagen, transparent und nah an den Gläubigen, die sie vertreten. Das Landesbischofsamt und das Superintendentenamt sollen, wie alle theologischen Leitungsämter, wieder mit einem Gemeindeamt verbunden sein, um die Bodenhaftung zu sichern.

Beteiligung der Kirchenmitglieder

In Konsultationen sowie in Mitgliederbefragungen, auch in digitaler Form, bringen sich die Gläubigen aktiv ein. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen sollen basisdemokratisch von den Kirchenmitgliedern getroffen werden.

Transparenz und Kontrolle

Es soll keine Personalunion mehr zwischen Leitung und Verwaltung geben. Die Geschäftsführung der Synoden ist unabhängig. Synodenprotokolle, Haushalte und Entscheidungswege werden öffentlich zugänglich gemacht. Alle Synodalen sollen gewählt oder per Los bestimmt werden, Amtszeiten sind zu begrenzen. Als unabhängige Kontrollinstanzen werden Ombudsstellen, Ethikkommissionen und kirchliche Rechnungshöfe eingerichtet.

So können Sie sich beteiligen:

Unterstützung bei konkreten Aufgaben, Teilnahme an zukünftigen Treffen, Einbringen von Gedanken und Ideen, Aufzeigen bisher nicht betrachteter Aspekte oder einfach informiert bleiben.

Kontakt:

10 + 14 =

Namen und Kontaktdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Niemand muss befürchten, dass Druck auf sie ausgeübt wird, auch nicht auf kirchliche Mitarbeitende.
Dabei gehen wir davon aus, dass die Kirchenleitung unsere Bemühungen fair und positiv begleitet.